Flugrecht.de Erfahrungen und Preise

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Basierend auf der Überprüfung der Webseite bietet Flugrecht.de einen Dienst an, der Passagieren hilft, Entschädigungen für Flugverspätungen, -ausfälle oder andere Probleme gemäß der EU-Fluggastverordnung 261/2004 zu erhalten. Das Geschäftsmodell von Flugrecht.de basiert auf einer Erfolgsbeteiligung von 20-30 % der durchgesetzten Entschädigungssumme, was bedeutet, dass der Service für den Kunden kostenlos ist, wenn kein Erfolg erzielt wird. Die Plattform wirbt mit einer hohen Erfolgsquote von 95 % und mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Branche.

Der Service von Flugrecht.de zielt darauf ab, den bürokratischen und zeitaufwändigen Prozess der Entschädigungsforderung zu vereinfachen. Fluggesellschaften weigern sich oft, ihren Zahlungspflichten nachzukommen, oder reagieren nur zögerlich auf private Beschwerden. Hier setzt Flugrecht.de an, indem sie die Kommunikation mit der Airline übernehmen und, falls nötig, rechtliche Schritte bis hin zu Gerichtsverfahren einleiten. Das Unternehmen verspricht, den Anspruch innerhalb von zwei Minuten online prüfen zu lassen, ohne dass Dokumente hochgeladen werden müssen. Dieser Ansatz soll den Kunden Stress und Risiko ersparen.

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Flugrecht.de: Ein detaillierter Blick auf Service und Abläufe

Flugrecht.de positioniert sich als ein führendes Portal im Bereich Fluggastrechte, das seit über einem Jahrzehnt Passagieren zu ihren berechtigten Entschädigungen verhilft. Ihr Versprechen ist klar: schnell, fair und ohne Risiko die gesetzlich zustehende Entschädigung einzufordern. Die Grundlage dafür bildet die EU-Verordnung 261/2004, die seit 2005 die Rechte von Flugreisenden in der Europäischen Union regelt.

Wie Flugrecht.de Ihren Anspruch prüft und durchsetzt

Der Prozess, den Flugrecht.de beschreibt, ist auf maximale Einfachheit für den Kunden ausgelegt.

  • Schnelle Dateneingabe: Kunden geben ihre Flugdaten (Flugnummer, Abflug-/Ankunftsort, Datum) in einem Online-Formular ein. Dies soll in nur zwei Minuten erledigt sein.
  • Sofortige Anspruchsprüfung: Die Plattform nutzt eine „Entschädigungs-Datenbank“, um umgehend zu ermitteln, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
  • Kein Dokumenten-Upload: Ein wichtiger Aspekt, der den Prozess beschleunigt und für Kunden bequem macht, ist das Fehlen von Anforderungen zum Hochladen von Dokumenten.
  • Übernahme der Kommunikation: Flugrecht.de übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Airline. Dies umfasst das Einreichen des Anspruchs, Mahnungen und gegebenenfalls die Vertretung vor Gericht.
  • Risikofreiheit: Das Geschäftsmodell ist so konzipiert, dass für den Kunden kein finanzielles Risiko besteht, da die Beteiligung von Flugrecht.de nur im Erfolgsfall anfällt.

Dieser Ansatz ist besonders attraktiv für Reisende, die den Aufwand und die Unsicherheiten vermeiden möchten, die mit der direkten Kommunikation mit Fluggesellschaften verbunden sind. Laut der Webseite sind viele Airlines dafür bekannt, Beschwerden zu ignorieren oder standardisierte Ablehnungen zu versenden.

EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004: Die rechtliche Grundlage

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist das Herzstück, auf dem der Service von Flugrecht.de basiert. Sie legt fest, wann Passagieren bei Flugverspätungen, -annullierungen und Nichtbeförderung eine Entschädigung zusteht.

  • Verspätungen: Ab einer Verspätung von drei Stunden am Zielort haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, sofern die Verspätung nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist.
  • Annullierungen: Bei einem Flugausfall steht Passagieren ebenfalls eine Entschädigung zu, es sei denn, sie wurden rechtzeitig informiert oder die Annullierung erfolgte aufgrund außergewöhnlicher Umstände.
  • Nichtbeförderung (Überbuchung): Wenn Passagiere aufgrund einer Überbuchung nicht befördert werden, haben sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.
  • Entschädigungshöhe: Die Höhe der Entschädigung variiert zwischen 250 € und 600 € pro Person und richtet sich nach der Flugdistanz, unabhängig vom Ticketpreis. Zum Beispiel:
    • 250 € für Flüge bis 1.500 km.
    • 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km außerhalb der EU.
    • 600 € für Flüge über 3.500 km außerhalb der EU.
  • Ausschluss von Entschädigung: „Außergewöhnliche Umstände“ wie extreme Wetterbedingungen, Streiks Dritter (z.B. Fluglotsenstreik) oder politische Instabilität entbinden die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht. Personalstreiks der Airline oder technische Defekte gelten hingegen nicht als außergewöhnliche Umstände.

Diese Verordnung ist ein mächtiges Instrument für Reisende, und Dienste wie Flugrecht.de helfen dabei, diese Rechte auch tatsächlich durchzusetzen. Quietpc.de Erfahrungen und Preise

Flugrecht.de Erfahrungen: Was Nutzer erwarten können

Die Webseite von Flugrecht.de hebt mehrere positive Aspekte hervor, die die Nutzererfahrung prägen sollen. Diese Punkte sollen Vertrauen schaffen und potenzielle Kunden davon überzeugen, den Service in Anspruch zu nehmen.

Hohe Erfolgsquote und kein finanzielles Risiko

Flugrecht.de bewirbt eine beeindruckende Erfolgsquote von 95 %. Diese hohe Rate deutet darauf hin, dass das Unternehmen eine fundierte Expertise im Umgang mit Fluggastrechtsfällen besitzt und weiß, welche Fälle aussichtsreich sind.

  • Erfolgsquote von 95 %: Dies wird als Beleg für die Kompetenz und Effizienz des Dienstes angeführt. Es bedeutet, dass in den meisten Fällen, in denen Flugrecht.de einen Anspruch prüft und annimmt, eine Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wird.
  • 0 % Risiko: Das Versprechen, dass der Service für den Kunden risikofrei ist, da nur im Erfolgsfall eine Provision fällig wird, ist ein zentraler Verkaufsargument. Kunden müssen keine Vorabkosten bezahlen oder Angst haben, auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben, sollte der Fall scheitern.

Diese Kombination aus hoher Erfolgsquote und Risikofreiheit ist ein starker Anreiz für Reisende, die sich unsicher sind, ob sich der Aufwand einer eigenen Forderung lohnt oder ob sie die Kosten eines Rechtsstreits scheuen.

Über 50.000 zufriedene Kunden und 15.000.000 € durchgesetzte Ansprüche

Die Webseite untermauert ihre Glaubwürdigkeit mit konkreten Zahlen zu ihrer bisherigen Leistung.

  • Mehr als 50.000 zufriedene Kunden: Diese Zahl soll das Vertrauen in die Breite der Kundenzufriedenheit signalisieren. Eine große Kundenbasis deutet auf eine etablierte und zuverlässige Dienstleistung hin.
  • Mehr als 15.000.000 € an Ansprüchen durchgesetzt: Diese beeindruckende Summe belegt die Effektivität des Unternehmens bei der Durchsetzung von Entschädigungen. Es zeigt, dass Flugrecht.de nicht nur viele kleine Fälle, sondern auch umfangreiche oder komplexere Fälle erfolgreich bearbeitet hat.

Solche Statistiken sind ein wichtiges Instrument zur Vertrauensbildung und zur Demonstration der Expertise des Anbieters. Sie vermitteln den Eindruck, dass Flugrecht.de ein leistungsstarker Partner bei der Durchsetzung von Fluggastrechten ist. Starofservice.de Erfahrungen und Preise

Der Aufwand der Selbstregulierung vs. professionelle Unterstützung

Flugrecht.de hebt deutlich hervor, welche Nachteile entstehen, wenn man versucht, Entschädigungsansprüche eigenständig durchzusetzen, und wie der eigene Service diese Probleme löst.

  • Hoher Zeitaufwand: Airlines reagieren oft nicht oder nur sehr langsam auf Anfragen von Privatpersonen. Flugrecht.de behauptet, die richtigen Ansprechpartner zu kennen, um den Prozess zu beschleunigen.
  • Hoher bürokratischer Aufwand: Das Ausfüllen und Einreichen der notwendigen Dokumente kann kompliziert sein. Flugrecht.de übernimmt dies, da sie täglich damit zu tun haben und wissen, worauf es ankommt.
  • Geringe Chancen & hohes Risiko: Eine falsch angegangene Forderung kann leicht abgelehnt werden. Durch die juristische Expertise von Flugrecht.de sollen die Erfolgschancen deutlich steigen.
  • Kosten für Zeit und Nerven: Ohne Routine muss man sich selbst in komplexe Rechtsthemen einarbeiten, was viel Zeit und Nerven kosten kann. Flugrecht.de bietet hier eine professionelle Entlastung.

Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Mehrwert, den Flugrecht.de seinen Kunden bietet, indem es den Prozess professionalisiert und optimiert.

Flugrecht.de Preise: Das Kostenmodell im Detail

Das Preismodell von Flugrecht.de ist transparent und auf einer reinen Erfolgsprovision aufgebaut. Dies ist ein entscheidender Faktor, der vielen Nutzern die Hemmschwelle nimmt, den Service in Anspruch zu nehmen.

Das Erfolgsprovisionsmodell

Flugrecht.de berechnet seine Gebühren ausschließlich im Erfolgsfall. Das bedeutet, dass der Kunde keinerlei Kostenrisiko trägt, falls die Entschädigungsforderung nicht durchgesetzt werden kann.

  • Beteiligung im Erfolgsfall: Im Erfolgsfall, d.h., wenn die Entschädigung von der Airline an den Kunden ausgezahlt wird, behält Flugrecht.de einen Anteil von 20-30 % der durchgesetzten Summe ein.
  • Keine Vorabkosten: Es fallen keine Anmeldegebühren, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Vorkosten an. Der Service ist von der Anspruchsprüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung kostenfrei, solange keine Entschädigung erzielt wird.
  • Gerichtskosten inklusive: Sollte der Fall vor Gericht gehen müssen, werden auch hierfür keine zusätzlichen Kosten vom Kunden verlangt. Flugrecht.de trägt das volle finanzielle Risiko des Rechtsstreits.

Dieses Modell ist besonders attraktiv, da es das finanzielle Risiko vom Kunden nimmt und die Interessen des Dienstleisters direkt an den Erfolg des Kunden koppelt. Es gibt Flugrecht.de einen starken Anreiz, die Entschädigung tatsächlich durchzusetzen. Bahn.de Erfahrungen und Preise

Transparenz und Fairness

Die Webseite betont die Fairness und Transparenz ihres Preismodells.

  • Klare Kommunikation der Gebühren: Die Provisionshöhe von 20-30 % wird klar kommuniziert, bevor der Kunde den Service in Anspruch nimmt.
  • Keine versteckten Gebühren: Es gibt keine Hinweise auf versteckte Kosten, was für Vertrauen bei den Nutzern sorgt.
  • Motivation für Erfolg: Da Flugrecht.de nur im Erfolgsfall verdient, ist das Unternehmen hoch motiviert, den Anspruch des Kunden mit größtem Einsatz durchzusetzen.

Dieses Preismodell macht es für jedermann zugänglich, seine Rechte geltend zu machen, unabhängig vom eigenen finanziellen Polster.

Flugrecht.de Alternativen: Ein Vergleich der Anbieter

Neben Flugrecht.de gibt es weitere Anbieter auf dem Markt, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben. Ein Vergleich kann helfen, den passendsten Dienst zu finden.

Wichtige Wettbewerber

Zu den bekanntesten Alternativen in Deutschland und Europa zählen:

  • Flightright: Einer der größten und bekanntesten Anbieter in Europa. Flightright operiert ebenfalls auf einer Erfolgsbasis und bietet eine ähnliche Dienstleistung an. Die Provision liegt oft im Bereich von 20-35 %. Flightright hat ebenfalls eine lange Erfolgsgeschichte und eine hohe Markenbekanntheit.
  • EUclaim: Ein weiterer etablierter Dienstleister, der sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten konzentriert. EUclaim ist ebenfalls bekannt für seine Expertise und seinen kundenfreundlichen Ansatz mit Erfolgsbeteiligung.
  • AirHelp: Ein international tätiges Unternehmen, das in vielen Ländern präsent ist. AirHelp bietet ebenfalls einen ähnlichen Service und ein ähnliches Preismodell an. Sie sind bekannt für ihre globale Reichweite und ihren starken Fokus auf Kundenservice.
  • Compensair: Ein jüngerer Anbieter, der ebenfalls im Markt aktiv ist. Compensair setzt auf schnelle Online-Abwicklung und ebenfalls ein Erfolgsprovisionsmodell.

Vergleichskriterien

Beim Vergleich von Flugrecht.de mit seinen Alternativen sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden: Golocal.de Erfahrungen und Preise

  • Provisionshöhe: Die Spanne der Erfolgsprovision kann zwischen den Anbietern leicht variieren. Während Flugrecht.de 20-30 % angibt, können andere Anbieter bis zu 35 % verlangen. Wichtig ist, ob diese Provision brutto oder netto ist und ob weitere Kosten (z.B. für Mehrwertsteuer) anfallen.
  • Erfolgsquote: Obwohl alle Anbieter hohe Erfolgsquoten angeben, kann es Nuancen in der Definition oder der Art der Fälle geben, die sie annehmen.
  • Kundenservice und Kommunikation: Wie schnell und effizient reagiert der Support? Gibt es eine transparente Kommunikation über den Stand des Falles? Einige Anbieter bieten möglicherweise bessere Status-Updates oder persönlichen Kontakt.
  • Erfahrung und Marktpräsenz: Etablierte Unternehmen wie Flugrecht.de mit über 10 Jahren Erfahrung und einer großen Anzahl an durchgesetzten Fällen können ein höheres Maß an Vertrauen und Expertise signalisieren.
  • Zusatzleistungen: Bieten einige Anbieter zusätzliche Services an, wie z.B. Hilfe bei Gepäckverlust oder anderen Reiseversicherungsfragen?
  • Benutzerfreundlichkeit der Plattform: Wie einfach ist der Online-Prozess? Gibt es mobile Apps oder andere digitale Tools zur Verwaltung des Anspruchs?

Letztlich hängt die Wahl des Anbieters von den individuellen Präferenzen und dem spezifischen Fall ab. Flugrecht.de bietet einen sehr wettbewerbsfähigen Ansatz, insbesondere durch das klare und risikofreie Preismodell.

Entschädigung bei Flugverspätung und -ausfall: Die Details der EU-Verordnung 261/2004

Die EU-Verordnung 261/2004 ist das zentrale Rechtsinstrument, das Passagieren in der Europäischen Union bei Problemen mit ihren Flügen Schutz und Entschädigung bietet. Ein tiefes Verständnis dieser Verordnung ist entscheidend, um die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wann ein Anspruch besteht.

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Die Verordnung legt klare Kriterien fest, wann ein Passagier Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hat.

  • Flugverspätung:
    • Die Ankunftsverspätung am Endziel muss mindestens drei Stunden betragen. Die „Ankunftszeit“ wird dabei als der Zeitpunkt definiert, zu dem sich mindestens eine Tür des Flugzeugs öffnet und die Passagiere aussteigen können.
    • Die Ursache der Verspätung darf nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein.
  • Flugausfall (Annullierung):
    • Der Flug muss annulliert worden sein, es sei denn, die Passagiere wurden mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert.
    • Auch hier gilt, dass die Ursache nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein darf.
  • Nichtbeförderung (Überbuchung):
    • Wenn Passagiere trotz gültiger Buchung und rechtzeitigem Erscheinen am Gate nicht befördert werden können, haben sie Anspruch auf Entschädigung.

Höhe der Entschädigung gemäß der Verordnung

Die Höhe der Entschädigung ist gestaffelt nach der Flugdistanz und ist unabhängig vom bezahlten Ticketpreis.

  • 250 Euro für Flüge mit einer Entfernung von bis zu 1.500 Kilometern.
  • 400 Euro für Flüge innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 1.500 Kilometern und für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der EU.
  • 600 Euro für alle Flüge, die länger als 3.500 Kilometer sind und außerhalb der EU starten oder landen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beträge pro Passagier gelten. Selbst Babys und Kinder, die keinen eigenen Sitzplatz hatten, können Anspruch auf Entschädigung haben, da die Verordnung den Passagier als Anrechtsträger ansieht, nicht den Ticketkäufer. Prts-art.de Erfahrungen und Preise

Außergewöhnliche Umstände: Die Ausnahmen von der Regel

Die Verordnung sieht vor, dass Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen, wenn die Verspätung oder Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die sie auch mit allen zumutbaren Mitteln nicht hätten vermeiden können.

  • Beispiele für außergewöhnliche Umstände:
    • Extremes Wetter: Schneestürme, Nebel, Gewitter, Hurrikans, die den Flugbetrieb unmöglich oder unsicher machen.
    • Politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken: Terrorwarnungen, kriegerische Konflikte, Sicherheitsbedrohungen am Flughafen.
    • Streiks Dritter: Streiks von Fluglotsen, Bodenpersonal oder Flughafensicherheit, die nicht direkt von der Airline beeinflusst werden können.
    • Vogel- oder Wildtierkollisionen: Wenn diese den Flugverkehr beeinflussen und unvorhersehbar sind.
    • Plötzliche medizinische Notfälle an Bord: Wenn diese eine Notlandung erfordern.
  • Keine außergewöhnlichen Umstände (Entschädigungspflicht):
    • Technische Defekte am Flugzeug: Routinemäßige Wartungsfehler oder technische Probleme, die Teil des normalen Betriebsrisikos einer Fluggesellschaft sind.
    • Personalstreiks der Airline: Streiks von Piloten oder Kabinenpersonal der eigenen Fluggesellschaft.
    • Fehlende Crewmitglieder: Wenn die Airline nicht genügend Personal zur Verfügung hat.
    • Probleme mit der Flugplanung oder -organisation: Z.B. fehlende Slots, unzureichende Enteisung, lange Wartezeiten auf Treibstoff.

Es ist oft die Auslegung dieser „außergewöhnlichen Umstände“, die zu Streitigkeiten zwischen Passagieren und Fluggesellschaften führt. Hier können Dienste wie Flugrecht.de wertvolle Unterstützung leisten, da sie die aktuelle Rechtsprechung und die gängige Praxis der Airlines genau kennen.

Was tun bei Flugproblemen? Ihr Weg zur Entschädigung

Wenn Sie von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen sind, gibt es bestimmte Schritte, die Sie unternehmen sollten, um Ihre Chancen auf eine Entschädigung zu maximieren.

Sofortmaßnahmen am Flughafen

Unmittelbar nach dem Eintreten des Problems sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Informationen sammeln:
    • Notieren Sie die genaue Flugnummer und das Flugdatum.
    • Halten Sie die geplante Abflug- und Ankunftszeit fest.
    • Dokumentieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort (wichtig für die 3-Stunden-Regel).
    • Fragen Sie nach dem Grund der Verspätung/Annullierung. Versuchen Sie, dies schriftlich von der Airline bestätigen zu lassen, auch wenn dies oft schwierig ist.
  • Belege sichern:
    • Bewahren Sie Ihre Flugtickets, Buchungsbestätigungen und Bordkarten auf.
    • Sammeln Sie alle Belege für zusätzliche Ausgaben, die Ihnen aufgrund der Verspätung entstanden sind (z.B. Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtungen, Taxifahrten zum Hotel). Die Airline ist bei längeren Wartezeiten zur Bereitstellung von Verpflegung und Unterkunft verpflichtet; wenn sie dies nicht tut, können Sie die Kosten geltend machen.
  • Kommunikation mit der Airline:
    • Fordern Sie bei Wartezeiten von mindestens zwei Stunden kostenlose Mahlzeiten und Getränke an.
    • Bei längeren Wartezeiten (meist ab fünf Stunden oder über Nacht) haben Sie Anspruch auf Hotelunterkunft und Transport.
    • Informieren Sie sich über alternative Beförderungsmöglichkeiten.

Den Anspruch prüfen und durchsetzen

Nachdem Sie die notwendigen Informationen gesammelt haben, können Sie Ihren Anspruch prüfen und die Entschädigung einfordern. Mirotech.de Erfahrungen und Preise

  • Selbstständig oder mit Dienstleister?
    • Selbstständige Geltendmachung: Sie können direkt die Airline kontaktieren und Ihren Anspruch schriftlich formulieren. Dies erfordert jedoch Kenntnisse der EU-Verordnung und oft Geduld, da Airlines nicht immer kooperativ sind. Musterbriefe können dabei helfen, aber der Erfolg ist nicht garantiert.
    • Nutzung eines Dienstleisters (wie Flugrecht.de): Dies ist die bequemere Option. Sie geben einfach Ihre Flugdaten ein, und der Dienstleister übernimmt den gesamten Prozess. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie den Aufwand scheuen oder die Erfolgsaussichten Ihrer eigenen Bemühungen als gering einschätzen.
  • Fristen beachten:
    • In Deutschland haben Sie drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat, Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. Wenn der Flug also im Juni 2023 war, verjährt der Anspruch am 31. Dezember 2026. Es ist jedoch ratsam, den Anspruch so früh wie möglich einzureichen.

Die Entscheidung, ob man den Anspruch selbst durchsetzt oder einen Dienstleister beauftragt, hängt vom eigenen Zeitbudget, der Risikobereitschaft und der Bereitschaft ab, sich mit rechtlichen und bürokratischen Prozessen auseinanderzusetzen. Angesichts des risikofreien Modells von Anbietern wie Flugrecht.de ist die Nutzung eines solchen Services oft die effizientere Wahl.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Flugrecht.de genau?

Flugrecht.de ist ein Online-Dienstleister, der Passagieren hilft, Entschädigungen für Flugverspätungen, -ausfälle oder Nichtbeförderung gemäß der EU-Fluggastverordnung 261/2004 durchzusetzen. Sie übernehmen die Kommunikation mit der Airline und leiten bei Bedarf rechtliche Schritte ein.

Wie hoch ist die Erfolgsquote von Flugrecht.de?

Flugrecht.de gibt auf ihrer Webseite eine Erfolgsquote von 95 % an. Dies deutet auf eine hohe Effizienz bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen hin.

Was kostet der Service von Flugrecht.de?

Der Service von Flugrecht.de ist kostenlos, solange keine Entschädigung erzielt wird. Im Erfolgsfall, also wenn die Entschädigung durchgesetzt wird, behält Flugrecht.de eine Erfolgsprovision von 20-30 % der ausgezahlten Summe ein.

Fallen bei Flugrecht.de versteckte Kosten an?

Nein, laut der Webseite fallen bei Flugrecht.de keine versteckten Kosten an. Das Preismodell ist transparent und basiert ausschließlich auf einer Erfolgsprovision. Auch eventuelle Gerichtskosten im Falle eines Rechtsstreits werden von Flugrecht.de getragen. Moneygold.de Erfahrungen und Preise

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Die Dauer bis zur Auszahlung der Entschädigung kann variieren und hängt von der Kooperationsbereitschaft der Airline ab. Es kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, insbesondere wenn gerichtliche Schritte notwendig werden. Flugrecht.de verspricht, den Prozess so schnell wie möglich abzuwickeln.

Kann ich meinen Anspruch auch selbst bei der Airline geltend machen?

Ja, Sie können Ihren Anspruch auch selbst direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen. Dies kann jedoch zeitaufwändig, bürokratisch und nervenaufreibend sein, da viele Airlines zögerlich reagieren oder Forderungen zunächst ablehnen.

Welche Informationen benötige ich, um meinen Anspruch bei Flugrecht.de zu prüfen?

Sie benötigen in der Regel die Flugnummer, das Flugdatum sowie den Abflug- und Ankunftsort. Mit diesen Informationen können Sie den Anspruch in wenigen Minuten online prüfen.

Wie lange rückwirkend kann ich einen Anspruch geltend machen?

In Deutschland können Sie einen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat.

Was sind „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne der EU-Verordnung?

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und die sie auch mit zumutbaren Mitteln nicht hätte vermeiden können. Dazu gehören z.B. extremes Wetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Streiks Dritter (z.B. Fluglotsenstreiks). Technische Defekte oder Personalstreiks der Airline zählen in der Regel nicht dazu. Run21.de Erfahrungen und Preise

Gilt die EU-Verordnung 261/2004 auch für Flüge außerhalb der EU?

Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Airline. Sie gilt auch für Flüge, die in einem Drittstaat starten und in der EU landen, sofern die ausführende Fluggesellschaft eine EU-Airline ist.

Kann ich auch bei einer Pauschalreise Entschädigung erhalten?

Ja, auch wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, steht Ihnen bei Flugverspätungen oder -ausfällen eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu. Der Anspruch besteht immer gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft.

Haben auch Babys und Kinder Anspruch auf Entschädigung?

Ja, der Anspruch auf Entschädigung steht dem Passagier zu, unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Das bedeutet, dass auch Babys und Kinder – selbst wenn sie keinen eigenen Sitzplatz hatten – in der Regel Anspruch auf Entschädigungszahlung haben.

Was passiert, wenn die Airline die Zahlung verweigert?

Wenn die Airline die Zahlung verweigert, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht, kann Flugrecht.de den Fall vor Gericht bringen. Sie übernehmen das volle Prozessrisiko und die Kosten dafür.

Wie erfahre ich den Status meines Anspruchs bei Flugrecht.de?

Flugrecht.de informiert seine Kunden in der Regel über den Fortschritt des Falls. Die genauen Kommunikationswege können variieren, aber in der Regel erhalten Sie Updates per E-Mail oder können den Status in einem Online-Kundenportal einsehen. My-smart-home-support.de Erfahrungen und Preise

Was ist der Unterschied zwischen Flugrecht.de und anderen Anbietern wie Flightright oder AirHelp?

Alle diese Anbieter helfen bei der Durchsetzung von Fluggastrechten und arbeiten auf Erfolgsbasis. Unterschiede können in der Höhe der Erfolgsprovision (Flugrecht.de 20-30 %), der genauen Abwicklung des Prozesses, dem Kundenservice und der Markenbekanntheit liegen. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Konditionen und Erfahrungen zu vergleichen.

Gilt die Entschädigung auch, wenn der Flug nur geringfügig verspätet ist?

Nein, ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht in der Regel erst ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielort. Bei kürzeren Verspätungen haben Sie unter Umständen Anspruch auf Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke), aber keine finanzielle Entschädigung.

Was passiert, wenn mein Flug überbucht ist und ich nicht mitfliegen kann?

Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert werden können, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004, sofern Sie nicht freiwillig auf Ihren Platz verzichtet haben.

Kann ich Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug erhalten?

Ja, wenn Sie einen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpasst haben und dadurch mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt auch, wenn der erste Flug von einer Nicht-EU-Airline durchgeführt wurde, aber der Anschlussflug unter die EU-Verordnung fällt.

Muss ich Belege für zusätzliche Ausgaben aufbewahren?

Ja, es ist ratsam, alle Belege für zusätzliche Ausgaben (Mahlzeiten, Getränke, Hotel, Transport), die Ihnen aufgrund der Flugprobleme entstanden sind, aufzubewahren. Diese Kosten können Sie unter bestimmten Umständen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung von der Airline zurückfordern. Turboservice24.de Erfahrungen und Preise

Wie kann ich am besten den Anspruch bei Flugrecht.de einreichen?

Der einfachste Weg ist, das Online-Formular auf der Webseite von Flugrecht.de zu nutzen. Dort geben Sie die notwendigen Flugdaten ein, und der Prozess zur Anspruchsprüfung wird gestartet.

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